Zuzahlung
Grundsätzlich müssen alle gesetzlich versicherten Patient*innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung von 10% der erbrachten Leistungen sowie 10€ Rezeptgebühr bezahlen. Eine Befreiung von dieser kann unter bestimmten Vorraussetzungen über die jeweilige Krankenkasse beantragt werden. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse.
Private Krankenkassen
Als Privatpatient*in empfehlen wir Ihnen sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, ob die vereinbarten Therapiekosten in voller Höhe übernommen werden, da es keine Gebührenvereinbarung zwischen Logopäden und den privaten Krankenkassen gibt.
Dauer
Je nach Störungsbild und Ermessen des Arztes oder der Ärztin werden Therapieeinheiten von 30, 45 oder 60 Minuten verordnet und finden in der Regel 1 bis 2 Mal wöchentlich statt. Die Verordnungsmenge beträgt in der Regel 10 Therapieeinheiten. Nach Beendigung einer Heilmittelverordnung schreibt der/die behandelnde Therapeut*in einen Bericht, mit welchem Sie beim Arzt eine Folgeverordnung erhalten.
Selbstzahler
Falls Sie keine Verordnung vom Arzt bekommen haben, unsere Therapieangebote aber trotzdem in Anspruch nehmen wollen, beraten wir Sie dazu gern telefonisch oder per Email.
Terminvereinbarung
Termine für eine Diagnostik erhalten Sie bei uns telefonisch oder per E-Mail. Wenn möglich berücksichtigen wir gerne Ihre individuellen Wünsche zu den Therapiezeiten. Wartezeiten lassen wir nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen. Falls doch einmal eine Wartezeit unumgänglich ist, wird diese im Interesse einer rechtzeitigen und effektiven Behandlung möglichst kurz gehalten.
Falls Sie es einmal nicht zu dem vereinbarten Termin schaffen, bitten wir Sie darum diesen Termin 24 Stunden vorher abzusagen. Falls Sie uns nicht telefonisch erreichen, können Sie uns gern eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-mail schreiben. Wir rufen Sie umgehend zurück.